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Zu Studienzwecken benötigen Sie ein nationales Visum D für langfristige Aufenthalte. Bitte beachten Sie unbedingt sie Bewerbungsfristen für Studierende mit Visumpflicht und setzen Sie sich mindestens drei Monate vor der geplanten Einreise mit der Schweizer Vertretung in Ihrem Wohnland in Verbindung.
Reisen Sie auf keinen Fall mit einem Touristenvisum in die Schweiz ein: Ein Touristenvisum kann nach der Einreise in die Schweiz nicht in eine Aufenthaltsbewilligung umgewandelt werden.
Legen Sie Ihrem Visumsantrag die folgenden Dokumente bei:
Bitte beachten Sie, dass das Fehlen eines Dokuments dieser Liste zu Verzögerungen führen kann. Verlangt die Schweizer Vertretung an Ihrem Wohnort noch weitere Dokumente, so legen Sie diese ebenfalls bei.
Bitte benutzen Sie unsere Checkliste als Deckblatt zu Ihrem Visumsantrag. Dies erleichtert es Ihnen, zu überprüfen, ob Sie tatsächlich alle verlangten Dokumente beigelegt haben. Zudem finden die zuständigen Behörden in der Schweiz die relevanten Informationen schneller.
Das Antragsformular wird von der zuständigen Auslandsvertretung zur Verfügung gestellt oder steht online zum Download zur Verfügung. Es muss in der Regel 3-fach eingereicht werden. Die meisten Auslandsvertretungen verlangen, dass Sie persönlich dort vorsprechen. Klären Sie dies bitte vorgängig ab.
Bitte beachten Sie, dass ein Studierendenvisum in der Regel ab ca. 2-3 Wochen vor Semesterbeginn gültig ist, unabhängig davon, wie früh Sie es beantragt haben. Falls Sie früher einreisen möchten, müssen Sie das im Visumsantrag vermerken und ihren Wunsch ausführlich begründen.
Kopie der ersten (relevanten) Seiten Ihres Reisepasses. Der Pass muss mindestens drei Monate über das geplante Aufenthaltsdatum hinaus gültig sein.
Legen Sie die Zulassungsbescheinigung zur Immatrikulation „zu Händen der zuständigen Behörden“ bei, die Sie von der Zulassungsstelle erhalten haben.
Information über den Nachweis der Bezahlung der Semestergebühren
Manche Schweizer Botschaften oder Konsulate verlangen für den Visumsantrag einen Nachweis über die Bezahlung der Semestergebühren. Da an der UZH die Bezahlung der Semestergebühren aber erst nach der persönlichen Immatrikulation erfolgt (also nach der Einreise), können sie diesen Nachweis nicht erbringen.
Auf Verlangen können Sie unser entsprechendes Informationsschreiben beilegen.
Tabellarischer Lebenslauf in Deutsch oder Englisch; Fremdsprachenkenntnisse müssen möglichst detailliert aufgelistet werden.
Kopien und beglaubigte Übersetzungen der Diplome ins Deutsche. Davon ausgenommen sind Diplome, die in Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch ausgestellt sind.
Verfassen Sie – wenn möglich auf Deutsch – ein persönliches Statement, in dem Sie Folgendes darlegen:
1) Gründe für Ihr Studium in der Schweiz. Erwähnen Sie, dass Ihr Masterstudium die logische Fortsetzung Ihres Bachelorstudiums ist und warum Sie diese Ausbildung für Ihre berufliche Zukunft benötigen.
2) Umschreiben Sie Ihre Zukunftspläne nach Abschluss des Studiums.
Sie müssen sich mit einem speziellen Schreiben auf Deutsch oder Englisch verpflichten, die Schweiz nach Abschluss Ihres Studiums wieder zu verlassen. Als Vorlage können Sie unseren Musterbrief verwenden.
Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihr Studium und Ihren Lebensunterhalt in der Schweiz finanzieren können. Dazu geeignet sind Ihre eigenen Bankauszüge sowie Stipendienentscheide oder eine Garantieerklärung einer in der Schweiz wohnhaften Person.
Nach der Einreise müssen sich alle Studierenden innerhalb von 14 Tagen an Ihrem Wohnsitz anmelden. Weitere Informationen finden Sie unter 'Nach der Einreise'
Das Migrationsamt entscheidet in jedem Fall individuell und prüft Bewerbungen anhand von verschiedenen Faktoren. Visaanträge werden in der Regel abgelehnt
§ Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die Webseite des Schweizerischen Bundesamtes für Migration oder erkundigen Sie sich bei der Schweizer Vertretung in Ihrem Heimatland. §